Preise


Gesetzlich Versicherte:
Die Krankenkassen übernehmen die Hauptkosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung. Sind Sie über 18 Jahre alt und nicht zuzahlungsbefreit, müssen wir Ihnen im Auftrag der Krankenkassen eine 10%ige Eigenbeteiligung pro Behandlung und 10,‐ € pro Rezept in Rechnung stellen.

Privatversicherte:
Die Abrechnung für Privatpatienten erfolgt auf Grundlage der aktuellen Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einem Steigerungsfaktor
von 1,8.
Bitte beachten Sie, dass die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe von Ihrem individuellen Tarif abhängt. Eine vollständige Kostenübernahme kann daher nicht in jedem Fall garantiert werden.



Selbstzahler:
Im Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen gemeinsam, je nach gewünschter Behandlung, die anfallenden Kosten.